Jarl, verwandt mit dem englischen „Earl“, dem deutschen Grafen entsprechend, war ab der Germanischen Eisenzeit[1] (375 n. Chr.) bis ins Hochmittelalter ein Fürstentitel in den nordischen Ländern.
Die früheste Verwendung der Bezeichnung „Jarl“ taucht in Runen-Inschriften aus dem 5. Jahrhundert auf. Die Inschriften sind von der Mitte Norwegens bis nach Südschweden und Fünen zu finden. In diesen Texten heißt der Jarl erilaR. Alle haben vor erilaR ein betontes ek (= ich) stehen. Oft nennt sich der erilaR mit seinem Namen, woraus sich ergibt, dass es sich um einen Titel handelt. Die Seltenheit der Inschriften weist auf einen kleinen Kreis der Nutzer und damit auf den hohen Rang verbunden mit einer Bildung hin, die die Kenntnis der Runenschrift beinhaltet. Oft stellen die Texte die Schriftkundigkeit des erilaR besonders heraus. Der erilaR war auch Runenmeister. Da die Runen einen magischen Kontext hatten, muss der Jarl auch in einen religiösen Kontext gestellt werden. Hier und da ist auch von Weihehandlungen durch den erilaR die Rede. Bei der gesellschaftlichen Funktion dürften religiöse Aufgaben (bei Opferfesten) und profane Herrschaftsausübung nicht zu trennen sein.[2]
Die isländischen Übersetzungen aus dem Lateinischen verwenden für comes, praefectus, praeses und proconsul das Wort Jarl. Pontius Pilatus wird als Pilatus jarl bezeichnet.